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Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist der in Deutschland bekannteste Zweig der Invaliditätsversicherung. Sie kann auch als Zusatzversicherung (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, BUZ) zu einer Lebensversicherung abgeschlossen werden, was aufgrund abweichender Rückstellungsvorschriften durchaus preiswerter sein kann.
 
Im Allgemeinen wird mit dem Begriff Berufsunfähigkeitsversicherung eine privatwirtschaftliche Versicherung bezeichnet, allerdings gibt es auch im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung den Begriff der Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese greift jedoch nur noch für Personen, die vor dem 01. Januar 1961 geboren sind. Zur Invaliditätsversicherung wird neben der Berufsunfähigkeitsversicherung die Erwerbsunfähigkeits-, die Grundfähigkeits-, die Dread Disease- und die private und gesetzliche Unfallversicherung gerechnet.
 
Leistungen
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dem Versicherten eine vereinbarte Rente, wenn er den vereinbarten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann.
 
Vertragsgestaltung
Das Alter, bis zu dem die Berufsunfähigkeitsrente maximal gezahlt würde, kann bei den heute angebotenen Tarifen in der Regel bis höchstens zum vollendeten 65. Lebensjahr vereinbart werden.
Der versicherte Beruf für welchen der Schutz vereinbart wird. Auch wenn für den Laien ein Maler gleich einem Maler ist, so unterscheiden die Versicherer bis zu 30.000 unterschiedliche Berufseinstufungen. Für den Beruf des Malers sind dies immerhin mehr als 160 Feinabstufungen. Für Berufe mit höherem Risiko (z.B. handwerkliche Berufe, aber auch Lehrer) wird üblicherweise die tariflich zulässige Versicherungsdauer bis zum vollendeten 55. oder 60. Lebensjahr begrenzt oder es werden Höchstversicherungsgrenzen festgelegt. Wer den falschen Beruf versichert hat, verstößt somit u.U. unwissentlich gegen die Annahmerichtlinie des Versicherers und gefährdet seinen Versicherungsschutz, da der Versicherer wegen Irrtums anfechten könnte.
Davon abweichend kann bei den meisten angebotenen Tarifen die Versicherungsdauer extra vereinbart werden: Sie beschreibt das Alter, bis zu dem der Versicherungsfall eintreten muss, um einen Leistungsanspruch gegenüber dem Versicherer zu haben. So kann beispielsweise eine Versicherungsdauer bis zum 55. Lebensjahr und eine Leistungsdauer bis zum 65. Lebensjahr vereinbart werden. Wird die versicherte Person in diesem Beispiel mit 54 berufsunfähig, dann erhält die für die Erlebensfall-Leistungen bezugsberechtigte Person eine Berufsunfähigkeitsrente bis zum 65. Lebensjahr der versicherten Person ausgezahlt. Tritt die Berufsunfähigkeit erst mit 56 ein, werden keine Leistungen fällig.
Das Auseinanderfallen von Versicherungs- und Leistungsdauer führt zu erheblichen Beitragsreduzierungen und eignet sich deswegen vor allem für Berufseinsteiger. Der Beitragsnachlass wird jedoch zu einem hohen Risiko erkauft, denn gerade in den Jahren vor der Rente steigt die Wahrscheinlichkeit der Berufsunfähigkeit überdurchschnittlich an.
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